Barrierefrei Reisen

La Palmas spezielle, bergige Geografie und nur wenige gut ausgebaute Wanderwege schränken die Möglichkeiten für barrierefreie Ferien leider etwas ein. Dennoch gibt es auch auf dieser Kanareninsel behinderten- und seniorengerechte Einrichtungen, so dass sich auch mobilitätseingeschränkte Menschen den Urlaubswunsch La Palma prinzipiell erfüllen können. 

Die Inselregierungen von La Palma, El Hierro und Gran Canaria sowie der portugiesischen autonomen Regionen Madeira und Azoren haben die Initiative ergriffen, um die Inseln für den Wandertourismus sowohl im Allgemeinen als auch für Personen mit Bewegungseinschränkung attraktiver zu gestalten. Für die letztgenannte Gruppe wurden spezifische Ausrüstungen (sog. Joëletten) angeschafft.

Diese Joëletten sind bereifte Tragesitze und können sowohl von der Lokalbevölkerung als auch von den Touristen gratis benutzt werden. Niemand soll zu Hause oder im Apartment bleiben müssen, während der Rest der Familie oder der Freunde wandern oder spazieren geht.
 

Telefonnummern & Internetadressen

Thema: Urlaub auf La Palma für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Die natürlichen Voraussetzungen für einen barrierefreien Urlaub auf La Palma können nicht als ideal bezeichnet werden. Davon abgesehen zeigen die Inselregierung und verschiedene privatwirtschaftliche Betriebe Initiative, die Schönheit La Palmas allen Menschen zugänglich zu machen.

Auswahl von Reiseanbietern und Portalen mit Angeboten und Dienstleistungen zu La Palma für mobilitätseingeschränkte Menschen:

Allgemeine Informationen zum barrierefreien Reisen ins Ausland

Vor der Reise

Nach der Entscheidung für das Urlaubsziel beginnt die Suche nach einem Reiseanbieter. Einige Reiseveranstalter bieten behindertengerechte Reisen an. Wichtig ist, dass das Angebot für die speziellen Bedürfnisse geeignet ist.

Eine Reise für Menschen mit Behinderungen setzt eine ausführliche Recherche zu den Hotels und ihre Infrastruktur voraus. Auch die Lage der Gebäude zu Anfahrtswegen oder dem Strand sollte in die Überlegungen miteinbezogen werden. Man sollte feststellen, welche Aktivitäten für Behinderte angeboten werden. Des Weiteren empfiehlt sich eine Recherche über die Barrierefreiheit der diversen Einrichtungen, Verkehrsmittel und Sehenswürdigkeiten.

Je nach Hotel oder Unterkunft besteht die Möglichkeit, Betreuung und Pflege in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen sollte man bei dem Reiseveranstalter einholen.

Diese Informationen erhält man bei den Reiseveranstaltern, Hotels, Tourismusämtern der Reiseziele und im Internet. Meistens ist es zudem sinnvoll, andere Meinungen und Berichte in einem Internet-Forum einzuholen.

Hinweise

  • Je nach Krankheitsgeschichte sollte man die benötigten Medikamente selbst mitbringen.
  • In den meisten Urlaubsorten werden Vergünstigungen für Behinderte angeboten.
  • Besitzt man einen Schwerbehindertenausweis, so kann man diesen vom zuständigen Versorgungsamt in mehrere Sprachen übersetzen lassen. Somit erlangt der Pass eine internationale Gültigkeit, welche von vielen Anbietern im Ausland akzeptiert wird.
  • Sollten Sie auf eine Begleitung während des Urlaubes angewiesen sein, könnte folgende Information interessant sein: 
»Körperbehinderte, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, können die bei Urlaubsreisen entstandenen Mehraufwendungen für eine Begleitperson steuerlich absetzen!«
(Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: II R 58/98) 
Nähere Informationen erhält man beim zuständigen Finanzamt.

Im Urlaubsort

  • Nutzen Sie den Kontakt zu anderen Gästen. Möglicherweise können diese wichtige Informationen oder Hinweise zu Ihrem Aufenthalt, geben.
  • In einigen Regionen werden behindertengerechte Mietwagen angeboten. Informationen erhalten Sie an der Hotelrezeption oder beim örtlichen Tourismusamt.
  • Notfallpräparate oder andere wichtige Medikamente sollte man stets am Körper tragen.
  • Besitzt man einen Schwerbehindertenausweis, ist es sinnvoll, diesen ebenfalls immer mitzuführen.
  • Fragen Sie an der Hotelrezeption oder beim Tourismusamt nach etwaigen Gütesiegeln. Diese attestieren einer Einrichtung eine besondere Eignung für Menschen mit Behinderung.
  • Gibt es Probleme mit den Zimmern, Wohnungen oder der Hotelverwaltung, nutzen Sie das Ihnen zustehende Reklamationsrecht und kontaktieren Sie den Reiseveranstalter.