Zollbestimmungen
Die Kanarischen Inseln sind steuerliche Sondergebiete.
Daher gelten die selben Einfuhrbestimmungen wie bei einem Im- bzw. Export aus einem »Nicht EU-Land« .
Ausführlichere Information hält der deutsche Zoll bereit.
Tel.: 0351 44834 510
Fax: 0351 44834 590
E-Mail: info.privat(at)zoll.de
Homepage: www.zoll.de
Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind unter anderem:
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 200 Zigaretten
- oder 100 Zigarillos
- oder 50 Zigarren
- oder 250g Tabak
Alkoholika (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 1 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit mehr als 22 % Alkoholgehalt
- oder 2 Liter destillierte Getränke, Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von max. 22 %
- oder 2 Liter Schaumwein oder Likörwein und 2 Liter sonstiger Wein
- Vier Liter nicht schäumende Weine
- 16 Liter Bier
- 50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette
Arzneimittel
- Persönlicher Bedarf des Reisenden
Kraftstoffe (für jedes Motorfahrzeug)
- Die im Hauptbehälter befindliche Menge
- Bis zu 10 Liter in einem tragbaren Reservebehälter
Andere Waren
- Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von 430 Euro
- Für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro